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Corona: Arbeitsschutzverordnung soll Anfang Februar aufgehoben werden

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes soll Anfang Februar aufgehoben werden. Was der Wegfall der Regelungen für die Betriebe bedeutet.

Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar auslaufen zu lassen. Er hat dazu eine Aufhebungsverordnung angekündigt. Damit wird es ab Anfang Februar 2023 keine branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz mehr geben. 

Bundesarbeitsminister Heil folgt damit einer Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese hatte sich – in Abstimmung mit uns - noch mit Presse-Statement vom 13. Januar wie folgt für die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung eingesetzt: „Die geänderten Quarantäneregeln und zunehmend fallenden Maskenpflichten im Nah- und Fernverkehr zeigen deutlich: Die Corona-Pandemie wird zur Corona-Endemie und Corona damit Teil unserer neuen Normalität. Wir brauchen jetzt (wie so oft schon in der Corona-Zeit) auch eine Anpassung des beruflichen an das gesellschaftliche Leben. Die Vorschriften für Betriebe in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sollten daher ebenfalls spätestens zum 2. Februar 2023 entfallen. Jetzt ist die Zeit für wieder mehr Normalität in den Betrieben. Gerade jetzt brauchen unsere Unternehmen all ihre Kraft, um unseren Wohlstand zu erhalten und Beschäftigung zu sichern.

Bewertung:

Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Heil ist sehr zu begrüßen und zeigt neben dem erfolgreichen Engagement der Arbeitgeberverbände auch, dass Corona nicht mehr als Pandemie zu werten ist, sondern vielmehr Teil unserer neuen Normalität geworden ist.

 

Stand: 23. Januar 2023